Reiserücktrittsversicherung

 

Ihr solltet auf jeden Fall eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Denn es kann immer mal passieren, dass ein/e Schüler*in oder ein/e Lehrer*in kurz vor der Klassenfahrt oder währenddessen krank wird und nicht mitfahren kann, beziehungsweise früher abreisen muss. Auch kann es passieren, dass die gesamte Klassenfahrt storniert werden muss, zum Beispiel bei höherer Gewalt. Einige Anbieter bieten extra Reiserücktrittsversicherungen für Schüler*innen oder Klassenfahrten an. Je nach Anbieter sind verschiedene Leistungen in der Reiserücktrittsversicherung enthalten. Normalerweise werden die Stornierungskosten und die Kosten für eventuelle Umbuchungen übernommen.

Reiserücktritt

Für einen Reiserücktritt braucht ihr einen guten Grund. Ebenso wichtig ist es, dass ihr die Versicherung rechtzeitig abschließt, meistens bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn. Nicht jeder Reiserücktritt wird erstattet. Nur bei versicherten Gründen greift die Versicherung. Diese können sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. Zu den Gründen, die meistens inbegriffen sind, gehören:

  • Schwere Erkrankungen

Solltet ihr schwer erkranken, so dass ihr die Klassenfahrt nicht antreten könnt, könnt ihr von der Fahrt zurücktreten. Wichtig ist, dass ihr die Reiserücktrittsversicherung abschließt, bevor ihr krank werdet. Auch wenn ihr einen schweren Unfall habt oder euch eine Prothese bricht könnt ihr zurücktreten. Ebenso ist auch der Tod einer euch nahestehenden Person abgedeckt. Außerdem decken einige Versicherungen auch die Erkrankung oder den Tod eures Haustieres, wie Hund oder Katze ab. Auch wenn ihr in Quarantäne müsst, weil ihr (möglicherweise) eine ansteckende Krankheit habt, übernimmt die Versicherung die Kosten.

  • Impfunverträglichkeit

Auch wenn ihr eine Impfung erhaltet und von dieser Nebenwirkungen bekommt, könnt ihr von der Reise zurücktreten. Ebenso, wenn ihr für das Reiseziel eine Impfung benötigt, die ihr aber nicht bekommen dürft.

  • Schwangerschaft

Solltet ihr unerwartet schwanger werden oder sollten Schwangerschaftskomplikationen auftreten, müsst ihr auch nicht mitfahren und bekommt die Reise erstattet.

  • Organspende

Solltet ihr auf eine Organspende angewiesen sein und ihr bekommt kurz vor der Reise einen Termin oder ihr spendet ein Organ, könnt ihr von der Klassenfahrt zurücktreten.

  • Schaden am Eigentum

Sollten eure Eltern die Reise nicht mehr zahlen können, weil euer Eigentum durch einen Brand, einen Wasserrohrbruch oder Ähnliches beschädigt wurde, wird dies von der Versicherung abgedeckt.

  • Gerichtstermin

Solltet ihr unerwartet während des Reisezeitraums einen Gerichtstermin haben, könnt ihr von der Reise zurücktreten.

  • Prüfung

Solltet ihr eine schulische Prüfung nicht bestanden haben und ihr müsst diese im Klassenfahrtszeitraum wiederholen oder wenn ihr nicht versetzt werdet, könnt ihr zurücktreten und die Versicherung übernimmt die Kosten.

  • Höhere Gewalt

Solltet ihr eure komplette Reise stornieren müssen, weil es an eurem Reiseziel eine Naturkatastrophe, wie eine Überschwemmung oder ein Erdbeben gab oder es einen terroristischen Anschlag gab, müsst ihr die Reise nicht antreten und die Versicherung kommt für die Kosten auf.

Reiseabbruch

Müsst ihr eure Reise früher beenden als geplant, könnt ihr euch auch mit der Reiserücktrittsversicherung absichern. Außerdem zahlt die Versicherung bei:

  • Verspätete Rückreise

Könnt ihr eure Rückreise unbeabsichtigt erst später als geplant antreten und müsst eure Unterkunft länger buchen oder Tickets neu oder womöglich sogar für einen höheren Preis kaufen, übernimmt die Versicherung diese Kosten.

  • Unterbrechung einer Rundreise

Habt ihr eine Rundreise gebucht und müsst diese aus guten Gründen unterbrechen, kommt die Versicherung für die daraus entstehenden Kosten auf.

  • Nicht genutzte Reiseleistungen

Müsst ihr eure Reise früher beenden oder zwischenzeitlich unterbrechen, kommt die Versicherung für die Kosten von Leistungen auf, die ihr aufgrund der Unterbrechung oder des Abbruchs nicht in Anspruch nehmen konntet.

Reisegepäck

Einige Anbieter kommen auch für Schäden oder sonstige Unannehmlichkeiten in Zusammenhang mit eurem Gepäck auf. Dazu zählen:

  • Beschädigung des Gepäcks

Wird euer Gepäck während der Reise beschädigt, zum Beispiel beim Ein- und Ausladen, kommt die Versicherung dafür auf. Auch wenn euer Koffer gänzlich verloren geht, bekommt ihr eine Erstattung.

  • Verspätete Auslieferung

Solltet ihr euer Gepäck erst verspätet erhalten, zum Beispiel weil es in ein falsches Flugzeug oder in den falschen Reisebus geladen wurde, werden die zusätzlichen Kosten von der Versicherung übernommen.

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